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ePayment

Möglichkeiten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Internet

Die verfügbaren Zahlungsverfahren haben sich mit der zunehmenden Bedeutung des Internets für Handelstransaktionen, in den vergangenen Jahren vervielfacht. Die meisten der neuen ePayment Verfahren bauen dabei auf den etablierten Zahlungsverfahren auf oder stellen modifizierte Ausprägungen der etablierten Verfahren für den Einsatz über elektronische Medien dar.

Für einen vereinfachten Überblick haben wir gebräuchlichsten Zahlverfahren hier übersichtlich zusammengestellt:

Die Elektronische Geldbörse

Bei elektronischen Geldbörsen handelt es sich um Chipkarten, auf die Geldbeträge (E-Geld) geladen und bei einem Händler zur Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen wieder abgebucht werden. Hier zeigt sich die Analogie zum Portemonnaie, das mit Banknoten und Münzen gefüllt und sukzessive beim Bezahlen wieder geleert wird. Das in Deutschland derzeit am weitesten verbreitete Geldbörsensystem ist die GeldKarte, die zurzeit primär am Point of Sale der teilnehmenden Händler (Akzeptanzstellen) einsetzbar ist. Mit einem Kartenlesegerät kann sie jedoch auch im Internet verwendet werden. Im europäischen Wirtschaftsraum haben sich darüber hinaus weitere Geldbörsensysteme wie z. B. Danmønt (Dänemark), Quick (Österreich), Visa-Cash (Spanien) und Proton (Belgien) etabliert.

Elektronische online Geldbörsen

Es wurde in der Vergangenheit auch versucht, das Prinzip der Geldbörse unabhängig von der Chipkarte umzusetzen. Beispiele für solche Verfahren sind eCash und DigiCash6. Diese scheiterten jedoch aufgrund fehlender Marktakzeptanz, als deren Ursachen häufig die hohe Komplexität der Systeme sowie hohe Einrichtungs- und Betriebskosten auf Bank- und Händlerseite genannt werden.

Überweisung

Die Auftragserteilung kann durch Abgabe eines beleghaften Überweisungsvordrucks (z. B. in der Filiale), in elektronischer Form (z. B. über Internet, durch Benutzung eines Selbstbedienungs-Terminals der Bank oder durch Austausch von Disketten) oder durch telefonische Anweisung (Telefon-Banking) erfolgen. Insbesondere der Zugangskanal Internet findet seit geraumer Zeit zunehmende Akzeptanz und Verbreitung.

Möglichkeiten der Auftragserteilung

Die Möglichkeit der Auftragserteilung im Internet wird zunehmend auch für Zahlungen im Internet genutzt. Wenn der Kunde nach Abschluss der Bestellung in einem Online-Shop das entsprechende Zahlverfahren wählt, wird der Kunde auf die Internet-Banking-Umgebung seiner kontoführenden Bank umgeleitet. Der Kunde loggt sich dort mit Hilfe seines Benutzernamens (z. B. Konto- oder Kundennummer) und seiner PIN in den geschützten Bereich ein. Dort wird ihm ein bereits mit den Zahlungsdaten vorausgefüllter Überweisungsauftrag bereitgestellt, der noch mit einer TAN zu bestätigen ist. Das Kreditinstitut leitet daraufhin die Auftragsbestätigung sowohl an den Händler als auch an den Kunden weiter. Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass der Kunde über ein online geführtes Konto verfügt, der Händler eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank des Kunden getroffen hat und die technische Schnittstelle zum Internet-Banking der Bank des Kunden implementiert. Ein solches Verfahren bietet in Deutschland derzeit beispielsweise die Postbank an.

Online-Überweisung im Rahmen von Internet-Einkäufen

Damit der Händler nicht mit allen in Frage kommenden Banken Einzelvereinbarungen schließen beziehungsweise in seinen IT-Systemen nicht alle technischen Internet-Banking-Schnittstellen zu den Banken seiner Kunden integrieren muss, haben sich spezielle Dienstleister herausgebildet, die für Händler diese Aufgabe übernehmen. Problematisch kann jedoch sein, dass Kunden – je nach technischer Realisierung der zentralen Schnittstelle – gegebenenfalls gegen die mit ihrer Hausbank getroffene Vereinbarung für das Online-Banking mit PIN und TAN verstoßen. So heißt es beispielsweise in den entsprechenden Vereinbarungen der Sparkassen: "Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN und den TAN erlangt."

Lastschrift

Eine Lastschrift ist der Einzug eines Geldbetrages vom Konto des Zahlungspflichtigen, der durch den Zahlungsempfänger ausgelöst wird. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder dem Zahlungsempfänger oder der Bank des Zahlungspflichtigen eine schriftliche Einwilligung des Zahlungspflichtigen vorliegt. Im täglichen Geschäftsverkehr wird diese Einwilligung üblicherweise gegenüber dem Zahlungsempfänger abgegeben, diese Form der Lastschrift wird dann als Einzugsermächtigungs-Lastschrift bezeichnet. Im Gegensatz zur zweiten Möglichkeit, der Abbuchungsauftrags-Lastschrift, kann diese ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

Rechtskonformität von Lastschriften über das Internet

Auch im Internet stellt die Lastschrift ein weit verbreitetes Zahlungsverfahren dar. In den meisten Fällen wird dabei nur die Kontonummer und Bankleitzahl des Zahlungspflichtigen an den Händler übertragen, häufig sogar unverschlüsselt. Diese gängige Praxis verstößt damit gegen das Lastschriftabkommen und die Vereinbarungen der Händler mit deren Hausbank, nach der eine schriftliche Einzugsermächtigung des Kunden vorliegen muss. Um die Lastschrift rechtskonform im Internet einsetzen zu können, müsste der Kunde eine Einzugsermächtigung ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg zum Zahlungsempfänger senden oder ein entsprechendes elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen.

Kreditkarte

Die Kreditkarte wurde ursprünglich für den Einsatz am Point of Sale konzipiert. Die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden heute üblicherweise aus dem Magnetstreifen ausgelesen, sind jedoch auch auf der Karte abgedruckt. Ähnlich wie beim electronic-cash-Verfahren muss für die Erlangung einer Zahlungsgarantie eine Verbindung zur Autorisierungsstelle der Kreditkartengesellschaft hergestellt und die Einhaltung des Verfügungsrahmens der Karte sowie das Vorliegen von Sperren überprüft werden.

Kreditkartenzahlung im Internet

Kreditkarten werden zunehmend zur Zahlung im Internet eingesetzt. Dies ist möglich, da zur Abwicklung einer Transaktion ein Kreditkartenterminal nicht zwingend erforderlich ist. Es reicht auch die Übermittlung der zur Transaktion erforderlichen Daten aus. Diese wurden jedoch häufig ungeschützt über Internet-Verbindungen übertragen. Dritte konnten somit diese Daten relativ leicht abfangen und die Kreditkartennummern, z. B. für betrügerischen Einkauf, missbrauchen.

Es gibt bereits verschiedene Ansätze um die Sicherheit des Systems vor allem beim Einsatz im Internet zu steigern.

SSL und SET

Eine Lösung zur Absicherung der Datenübertragung über das Internet war der Einsatz von kryptographischen Techniken. Insbesondere „Secure Socket Layer“ (SSL) findet mittlerweile starke Verbreitung. Dies löst zwar das Problem, dass Daten ungeschützt über das Internet übertragen werden, jedoch kann der Kunde noch nicht eindeutig als Kreditkarteninhaber authentifiziert werden. Dem sollte „Secure Electronic Transaction“ (SET) entgegentreten. Aufgrund zu hoher Komplexität und enormen Installations- und Betriebsaufwands fand das System jedoch keine nennenswerte Akzeptanz und wurde zum größten Teil wieder eingestellt.

Einführung von Kartenprüfnummern

Als weiteres Sicherheitsmerkmal wurden so genannte Kartenprüfnummern (KPN) eingeführt – von Visa auch Card Verification Code (CVC) und Card Verification Code2 (CVC2), von MasterCard auch Card Verification Value (CVV) und Card Verification Value2 (CVV2) genannt. CVC2 und CVV2 sind für Bestellungen im Internet, per Telefon oder Postkarte gedacht und auf der Rückseite der Kreditkarte sichtbar aufgebracht. Die Kartenprüfnummern für die Bezahlung vor Ort (CVC bzw. CVV) sind im Magnetstreifen hinterlegt. Anhand der Kartenprüfnummer lässt sich durch die Kartenherausgeber feststellen, ob die Karte tatsächlich existent ist oder ob die Kreditkartennummer beispielsweise von einem Computerprogramm zu Betrugszwecken errechnet wurde.

Verified by Visa und MasterCardSecureCode

Als weitere Initiative wird von den beiden weltweit größten Kreditkartengesellschaften – Visa und MasterCard – unter zwei unterschiedlichen Markennamen ein Verfahren eingeführt, das auf dem so genannten 3-D-Secure-Protokoll basiert. Diese werden in folgenden Varianten angeboten:

Variante 1 Die erste Variante beruht auf einer PIN-basierten Authentifizierung. Der Karteninhaber meldet sich dazu einmalig bei seiner kartenherausgebenden Bank für diese Verfahrensvariante an. Anschließend erhält der Karteninhaber eine PIN zugeteilt, die er für Transaktionen über Internet einsetzen kann. Sofern ein Internet- Händler diese Variante unterstützt, muss der Kunde beim Bezahlvorgang (in einem Browser-Fenster) seine PIN angeben, welche online verifiziert wird. Im positiven Fall ist der Bezahlvorgang abgeschlossen und die Zahlung garantiert.

Variante 2 Die zweite Variante beruht auf einer Kreditkarte mit Chip (und zugehöriger PIN) und einem EMV17-fähigen Kartenleser. Der Käufer wird im Rahmen des Zahlungsvorgangs aufgefordert, seine EMV-Chipkarte in den Kartenleser einzuführen. Anschließend wird eine im Browser-Fenster angezeigte Zahl und der Betrag über die Tastatur des Lesegeräts eingegeben. Nach Eingabe der kartenindividuellen PIN wird im Display des Kartenlesers ein vom Kartenchip erzeugter Code angezeigt, den man in ein Browser-Feld übertragen und abschicken muss. Auch in diesem Falle ist die Zahlung garantiert.

Wertkartenbasierte Verfahren

Wertkarten-basierte Verfahren unterscheiden sich von elektronischen Geldbörsen dadurch, dass dieselbe Karte nicht wieder aufgeladen werden kann. Bei den Werteinheiten handelt es sich nicht um E-Geld. Zudem ist das Guthaben nicht notwendigerweise auf einem Chip gespeichert.

Beim Bezahlen muss der Kunde z. B. einen auf der Wertkarte aufgedruckten Code und ein zusätzliches Kennwort im Browser eingeben. Anschließend wird das Guthaben von Hintergrundsystemen geprüft und bei ausreichender Deckung um den Kaufpreis reduziert. Das System eignet sich sowohl für einen Einsatz am POS als auch für einen Einsatz im Internet. Es bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer vollständig anonymen Zahlung.
Bekannte Beispiele für Wertkarten-basierte Verfahren sind die paysafecard und T-Pay MicroMoney. paysafecard bietet beispielsweise für Jugendliche die unter 18 paysafecard an, die für die Bezahlung von altersbeschränkten Inhalten im Internet gesperrt ist. Sowohl die paysafecard als auch die T-Pay MicroMoney-Karte können zusätzlich zum Bezahlen von Telefongesprächen eingesetzt werden.

E-Mail-basierte Verfahren

E-Mail-basierte Verfahren nutzen E-Mail-Nachrichten zur Übertragung von Buchungsinformationen. Vom Anbieter des Verfahrens werden mit einer E-Mail- Adresse verknüpfte Referenzkonten geführt. Buchungen auf den Referenzkonten lösen jedoch keine direkten Geldbewegungen auf Bankkonten aus, nur bei Bedarf erfolgt die Umwandlung der Werteinheiten in Geld oder umgekehrt. Üblicherweise darf das Referenzkonto jedoch keinen negativen Saldo aufweisen, d. h. vor der ersten Nutzung muss das Referenzkonto geladen werden.

Voraussetzung für das Senden oder Empfangen der Werteinheiten ist die Registrierung des Zahlungssenders und Zahlungsempfängers beim Dienstanbieter. Dieser setzt die Existenz eines E-Mail-Kontos, mit der das Referenzkonto verknüpft werden kann, voraus. Als Instrument zur Authentifizierung wird die E-Mail- Adresse in Verbindung mit einem geheimen Kennwort verwendet. Die Akzeptanzstellen (Sender und Empfänger) gehen mit dem Anbieter ein Vertragsverhältnis ein.
Zu den E-Mail-basierten Verfahren zählen z. B. Anypay, PayPal und moneybookers.

Mobiltelefon-basierte Verfahren

Mobiltelefon-basierte Verfahren nutzen das Mobiltelefon zur Übertragung von Buchungsinformationen. Das Mobiltelefon dient dabei gleichzeitig zur Authentifizierung. Vom Betreiber des Verfahrens wird ein Referenzkonto geführt, das in der Regel mit der Mobiltelefon-Nummer des Kunden verknüpft ist.

Derzeitige Anbieter von Mobiltelefon-basierten Verfahren sind unter anderem Vodafone m-pay, Handypay, allPay und Street Cash, die sich insbesondere in der Form des Zahlungsvorgangs unterscheiden. Unterschiedliche Varianten, wie etwa SMS, Spracheingabe oder Übermittlung von Zahlencodes durch das Tonwahlverfahren, sind dabei im Einsatz.

Beispielsweise wird bei Auswahl des Zahlungsverfahrens Vodafone m-pay, Handypay oder allPay in einem Web-Shop eine Kurznachricht mit einem Bezahlcode an die angegebene Mobilfunknummer versendet. Der Code ist nur für eine bestimmte Zeit gültig und muss zum Abschließen des Bezahlvorgangs im Browser-Fenster angegeben werden. Anschließend wird der Betrag vom Mobilfunkkonto abgebucht bzw. dort reserviert. Eine Registrierung der Kunden ist nicht notwendig, da die Anbieter dieser Verfahren mit Mobiltelefongesellschaften zusammenarbeiten.

Inkasso- und Billingverfahren

Bei Inkasso- und Billingverfahren werden die Abrechnungsbeträge von einem Inkasso-Unternehmen eingezogen. Eine solche Inkassostelle kann z. B. ein Telekommunikationsunternehmen, aber auch ein spezialisierter Dienstleister sein. Neben dem Einzug der Forderung übernimmt die Inkassostelle bei einigen Verfahren auch die Zusammenfassung einzelner Rechnungs-/Zahlungsbeträge bis zu einem bestimmten Termin oder bis zur Erreichung eines Mindestbetrags (Billing).

Nachnahme
Bei der Nachnahme handelt es sich um ein Zahlungsverfahren, bei dem der Zustelldienst als Inkassostelle auftritt. Die Sendung wird im Gegenzug nur mit Begleichung der Schuld an den Empfänger ausgehändigt.

Dialer-/0190-Verfahren
Bei Dialer-Verfahren (z. B. net900 oder MoreCon) wird der Kunde auf eine speziell tarifierte Telefonverbindung (z. B. 0190x/0900x) umgeleitet, wodurch er das Entgelt für die Inanspruchnahme des Dienstes leistet. Hierfür ist entweder die Installation einer speziellen Software notwendig, die bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert sein muss, oder der Kunde ruft eine angegebene Telefonnummer an. Die Beträge werden mit der Telefonrechnung eingezogen. Dabei tritt die Telefongesellschaft als Inkassostelle auf und leitet die Beträge an die Anbieter weiter. Diese wiederum verteilen die Beträge an die angebundenen Händler.

Beispiele für die Abrechnung durch Inkasso-Dienstleister
Durch Firstgate click&buy werden Nutzungsgebühren für Inhalte von Webseiten erhoben. Der Endkunde registriert sich hierzu einmalig bei Firstgate click&buy und wählt eine Zahlungsmethode für den Zahlungsausgleich. Die Installation einer zusätzlichen Software ist nicht erforderlich. Webseiten-Anbieter müssen ihre Inhalte so anpassen, dass ein Zugriff auf die Webseite erst nach erfolgter Erfassung der Abrechnungsdaten durch Firstgate möglich ist. Ein weiteres verbreitetes Verfahren, T-Pay, ist ein Produkt der Deutschen Telekom. Neben dem genannten T Pay MicroMoney kann der Kunde zwischen weiteren Varianten wählen: einer Zahlung im Dialer-Verfahren, per Lastschrift oder Kreditkarte oder einer Abrechnung zu Lasten der Telefonrechnung.

Klassifizierung der Zahlung nach der Höhe des Betrages

Mikro- und Makropayment

Nach der Höhe des zu zahlenden Betrags werden häufig zwei Klassen unterschieden: Mikro- und Makropayments. Wenn es auch keine allgemein festgeschriebene Definition gibt, so können doch Beträge bis fünf Euro als Mikropayment und Beträge ab 5 Euro als Makropayment bezeichnet werden.

Die richtige Strategie für Ihr ePayment

Bei der Wahl eines Zahlungsverfahrens ist insbesondere darauf zu achten, in welchem Verhältnis die Kosten des Verfahrens zur Höhe des zu zahlenden Betrags stehen. Auch die Bedeutung der Zahlungsgarantie wird vermutlich mit steigender Betragshöhe zunehmen.

Die Suche nach dem optimalem Zahlverfahren

Im vorhergehenden Abschnitt wurde deutlich, mit welcher Vielzahl existierender und zukünftig möglicher Zahlungsverfahren sich Online Shop Betreiber derzeit auseinander setzen müssen.
Jedes dieser Verfahren weist spezifische, situationsabhängige Voraussetzungen sowie Stärken und Schwächen auf, die es zu berücksichtigen gilt. Ein universelles Zahlungsverfahren, das für alle Anwendungsfälle gleichermaßen gut geeignet wäre, gibt es nicht.

Noch auf absehbare Zeit wird es deshalb im Internet das gleiche Nebeneinander verschiedener Zahlungsverfahren geben wie in der realen Welt: Auch dort kommen beim Kauf einer Zeitung, beim Tanken und beim Begleichen der Telefonrechnung üblicherweise verschiedene Zahlungsverfahren zum Einsatz. Offensichtlich unterscheiden sich diese Transaktionen anhand bestimmter Kriterien, die jeweils für oder gegen die Verwendung einzelner Zahlungsverfahren sprechen.

Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten verschiedener Zahlungsverfahren ist insbesondere der Netzeffekt von Bedeutung. Dieser besagt, dass ein Zahlungsverfahren für die Beteiligten umso nützlicher ist, je mehr Personen daran teilnehmen.

» Anbieter zur Abwicklung elektronischer Zahlungsverfahren / ePayment