Möglichkeiten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Internet
Die verfügbaren Zahlungsverfahren haben sich mit der zunehmenden Bedeutung des Internets für Handelstransaktionen, in den vergangenen Jahren vervielfacht. Die meisten der neuen ePayment Verfahren bauen dabei auf den etablierten Zahlungsverfahren auf oder stellen modifizierte Ausprägungen der etablierten Verfahren für den Einsatz über elektronische Medien dar.
Für einen vereinfachten Überblick haben wir gebräuchlichsten Zahlverfahren hier
übersichtlich zusammengestellt:
Die Elektronische Geldbörse
Bei elektronischen Geldbörsen handelt es sich um Chipkarten, auf die Geldbeträge
(E-Geld) geladen und bei einem Händler zur Bezahlung von Gütern und
Dienstleistungen wieder abgebucht werden. Hier zeigt sich die Analogie zum Portemonnaie,
das mit Banknoten und Münzen gefüllt und sukzessive beim Bezahlen
wieder geleert wird. Das in Deutschland derzeit am weitesten verbreitete Geldbörsensystem
ist die GeldKarte, die zurzeit primär am Point of Sale der teilnehmenden
Händler (Akzeptanzstellen) einsetzbar ist. Mit einem Kartenlesegerät kann sie
jedoch auch im Internet verwendet werden. Im europäischen Wirtschaftsraum haben
sich darüber hinaus weitere Geldbörsensysteme wie z. B. Danmønt (Dänemark),
Quick (Österreich), Visa-Cash (Spanien) und Proton (Belgien) etabliert.
Elektronische online Geldbörsen
Es wurde in der Vergangenheit auch versucht, das Prinzip der Geldbörse unabhängig
von der Chipkarte umzusetzen. Beispiele für solche Verfahren sind eCash
und DigiCash6. Diese scheiterten jedoch aufgrund fehlender Marktakzeptanz, als
deren Ursachen häufig die hohe Komplexität der Systeme sowie hohe Einrichtungs-
und Betriebskosten auf Bank- und Händlerseite genannt werden.
Überweisung
Die Auftragserteilung kann durch Abgabe eines beleghaften Überweisungsvordrucks
(z. B. in der Filiale), in elektronischer Form (z. B. über Internet, durch Benutzung
eines Selbstbedienungs-Terminals der Bank oder durch Austausch von
Disketten) oder durch telefonische Anweisung (Telefon-Banking) erfolgen. Insbesondere
der Zugangskanal Internet findet seit geraumer Zeit zunehmende Akzeptanz
und Verbreitung.
Möglichkeiten der Auftragserteilung
Die Möglichkeit der Auftragserteilung im Internet wird zunehmend auch für Zahlungen
im Internet genutzt. Wenn der Kunde nach Abschluss der Bestellung in einem
Online-Shop das entsprechende Zahlverfahren wählt, wird der Kunde auf
die Internet-Banking-Umgebung seiner kontoführenden Bank umgeleitet. Der
Kunde loggt sich dort mit Hilfe seines Benutzernamens (z. B. Konto- oder Kundennummer)
und seiner PIN in den geschützten Bereich ein. Dort wird ihm ein
bereits mit den Zahlungsdaten vorausgefüllter Überweisungsauftrag bereitgestellt,
der noch mit einer TAN zu bestätigen ist. Das Kreditinstitut leitet daraufhin die
Auftragsbestätigung sowohl an den Händler als auch an den Kunden weiter. Voraussetzung
für dieses Verfahren ist, dass der Kunde über ein online geführtes
Konto verfügt, der Händler eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank des
Kunden getroffen hat und die technische Schnittstelle zum Internet-Banking der
Bank des Kunden implementiert. Ein solches Verfahren bietet in Deutschland
derzeit beispielsweise die Postbank an.
Online-Überweisung im Rahmen von Internet-Einkäufen
Damit der Händler nicht mit allen in Frage kommenden Banken Einzelvereinbarungen
schließen beziehungsweise in seinen IT-Systemen nicht alle technischen
Internet-Banking-Schnittstellen zu den Banken seiner Kunden integrieren muss,
haben sich spezielle Dienstleister herausgebildet, die für Händler diese Aufgabe
übernehmen. Problematisch kann jedoch sein, dass Kunden – je nach technischer
Realisierung der zentralen Schnittstelle – gegebenenfalls gegen die mit ihrer
Hausbank getroffene Vereinbarung für das Online-Banking mit PIN und TAN
verstoßen. So heißt es beispielsweise in den entsprechenden Vereinbarungen der
Sparkassen: "Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person
Kenntnis von der PIN und den TAN erlangt."
Lastschrift
Eine Lastschrift ist der Einzug eines Geldbetrages vom Konto des Zahlungspflichtigen,
der durch den Zahlungsempfänger ausgelöst wird. Voraussetzung ist jedoch,
dass entweder dem Zahlungsempfänger oder der Bank des Zahlungspflichtigen
eine schriftliche Einwilligung des Zahlungspflichtigen vorliegt. Im täglichen
Geschäftsverkehr wird diese Einwilligung üblicherweise gegenüber dem Zahlungsempfänger
abgegeben, diese Form der Lastschrift wird dann als Einzugsermächtigungs-Lastschrift bezeichnet. Im Gegensatz zur zweiten Möglichkeit, der
Abbuchungsauftrags-Lastschrift, kann diese ohne Angabe von Gründen zurückgegeben
werden.
Rechtskonformität von Lastschriften über das Internet
Auch im Internet stellt die Lastschrift ein weit verbreitetes Zahlungsverfahren
dar. In den meisten Fällen wird dabei nur die Kontonummer und
Bankleitzahl des Zahlungspflichtigen an den Händler übertragen, häufig sogar unverschlüsselt.
Diese gängige Praxis verstößt damit gegen das Lastschriftabkommen
und die Vereinbarungen der Händler mit deren Hausbank, nach der eine
schriftliche Einzugsermächtigung des Kunden vorliegen muss. Um die Lastschrift
rechtskonform im Internet einsetzen zu können, müsste der Kunde eine
Einzugsermächtigung ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg zum Zahlungsempfänger
senden oder ein entsprechendes elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen.
Kreditkarte
Die Kreditkarte wurde ursprünglich für den Einsatz am Point of Sale konzipiert. Die
zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden heute üblicherweise aus
dem Magnetstreifen ausgelesen, sind jedoch auch auf der Karte abgedruckt. Ähnlich
wie beim electronic-cash-Verfahren muss für die Erlangung einer Zahlungsgarantie
eine Verbindung zur Autorisierungsstelle der Kreditkartengesellschaft
hergestellt und die Einhaltung des Verfügungsrahmens der Karte sowie das Vorliegen
von Sperren überprüft werden.
Kreditkartenzahlung im Internet
Kreditkarten werden zunehmend zur Zahlung im Internet eingesetzt. Dies ist möglich, da zur
Abwicklung einer Transaktion ein Kreditkartenterminal nicht zwingend erforderlich ist. Es reicht
auch die Übermittlung der zur Transaktion erforderlichen Daten aus. Diese wurden
jedoch häufig ungeschützt über Internet-Verbindungen übertragen. Dritte
konnten somit diese Daten relativ leicht abfangen und die Kreditkartennummern,
z. B. für betrügerischen Einkauf, missbrauchen.
Es gibt bereits verschiedene Ansätze um die Sicherheit des Systems vor allem beim
Einsatz im Internet zu steigern.
SSL und SET
Eine Lösung zur Absicherung der Datenübertragung über das Internet war der
Einsatz von kryptographischen Techniken. Insbesondere „Secure Socket Layer“
(SSL) findet mittlerweile starke Verbreitung. Dies löst zwar das Problem, dass
Daten ungeschützt über das Internet übertragen werden, jedoch kann der Kunde
noch nicht eindeutig als Kreditkarteninhaber authentifiziert werden. Dem sollte
„Secure Electronic Transaction“ (SET) entgegentreten. Aufgrund zu hoher Komplexität
und enormen Installations- und Betriebsaufwands fand das System jedoch
keine nennenswerte Akzeptanz und wurde zum größten Teil wieder eingestellt.
Einführung von Kartenprüfnummern
Als weiteres Sicherheitsmerkmal wurden so genannte Kartenprüfnummern (KPN)
eingeführt – von Visa auch Card Verification Code (CVC) und Card Verification
Code2 (CVC2), von MasterCard auch Card Verification Value (CVV) und Card
Verification Value2 (CVV2) genannt. CVC2 und CVV2 sind für Bestellungen im
Internet, per Telefon oder Postkarte gedacht und auf der Rückseite der Kreditkarte
sichtbar aufgebracht. Die Kartenprüfnummern für die Bezahlung vor Ort (CVC
bzw. CVV) sind im Magnetstreifen hinterlegt. Anhand der Kartenprüfnummer
lässt sich durch die Kartenherausgeber feststellen, ob die Karte tatsächlich existent
ist oder ob die Kreditkartennummer beispielsweise von einem Computerprogramm
zu Betrugszwecken errechnet wurde.
Verified by Visa und MasterCardSecureCode
Als weitere Initiative wird von den beiden weltweit größten Kreditkartengesellschaften
– Visa und MasterCard – unter zwei unterschiedlichen Markennamen ein
Verfahren eingeführt, das auf dem so genannten 3-D-Secure-Protokoll basiert.
Diese werden in folgenden Varianten angeboten:
Variante 1
Die erste Variante beruht auf einer PIN-basierten Authentifizierung. Der Karteninhaber
meldet sich dazu einmalig bei seiner kartenherausgebenden Bank für diese Verfahrensvariante an.
Anschließend erhält der Karteninhaber eine PIN zugeteilt,
die er für Transaktionen über Internet einsetzen kann. Sofern ein Internet-
Händler diese Variante unterstützt, muss der Kunde beim Bezahlvorgang (in einem
Browser-Fenster) seine PIN angeben, welche online verifiziert wird. Im positiven
Fall ist der Bezahlvorgang abgeschlossen und die Zahlung garantiert.
Variante 2
Die zweite Variante beruht auf einer Kreditkarte mit Chip (und zugehöriger PIN)
und einem EMV17-fähigen Kartenleser. Der Käufer wird im Rahmen des Zahlungsvorgangs
aufgefordert, seine EMV-Chipkarte in den Kartenleser einzuführen.
Anschließend wird eine im Browser-Fenster angezeigte Zahl und der Betrag
über die Tastatur des Lesegeräts eingegeben. Nach Eingabe der kartenindividuellen
PIN wird im Display des Kartenlesers ein vom Kartenchip erzeugter Code angezeigt,
den man in ein Browser-Feld übertragen und abschicken muss. Auch in
diesem Falle ist die Zahlung garantiert.
Wertkartenbasierte Verfahren
Wertkarten-basierte Verfahren unterscheiden sich von elektronischen Geldbörsen
dadurch, dass dieselbe Karte nicht wieder aufgeladen werden kann. Bei den Werteinheiten
handelt es sich nicht um E-Geld. Zudem ist das Guthaben nicht notwendigerweise
auf einem Chip gespeichert.
Beim Bezahlen muss der Kunde z. B. einen auf der Wertkarte aufgedruckten Code und ein zusätzliches Kennwort im Browser eingeben. Anschließend wird das Guthaben von Hintergrundsystemen geprüft und bei ausreichender Deckung um den Kaufpreis reduziert. Das System eignet sich sowohl für einen Einsatz am POS als auch für einen Einsatz im Internet. Es bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer vollständig anonymen Zahlung.
Bekannte Beispiele für Wertkarten-basierte Verfahren sind die paysafecard und T-Pay MicroMoney. paysafecard bietet beispielsweise für Jugendliche die unter 18
paysafecard an, die für die Bezahlung von altersbeschränkten Inhalten im Internet gesperrt ist. Sowohl die paysafecard als auch die T-Pay MicroMoney-Karte können
zusätzlich zum Bezahlen von Telefongesprächen eingesetzt werden.
E-Mail-basierte Verfahren
E-Mail-basierte Verfahren nutzen E-Mail-Nachrichten zur Übertragung von Buchungsinformationen.
Vom Anbieter des Verfahrens werden mit einer E-Mail- Adresse verknüpfte Referenzkonten geführt. Buchungen auf den Referenzkonten
lösen jedoch keine direkten Geldbewegungen auf Bankkonten aus, nur bei Bedarf erfolgt die Umwandlung der Werteinheiten in Geld oder umgekehrt. Üblicherweise
darf das Referenzkonto jedoch keinen negativen Saldo aufweisen, d. h. vor der ersten Nutzung muss das Referenzkonto geladen werden.
Voraussetzung für das Senden oder Empfangen der Werteinheiten ist die Registrierung des Zahlungssenders und Zahlungsempfängers beim Dienstanbieter. Dieser
setzt die Existenz eines E-Mail-Kontos, mit der das Referenzkonto verknüpft werden kann, voraus. Als Instrument zur Authentifizierung wird die E-Mail-
Adresse in Verbindung mit einem geheimen Kennwort verwendet. Die Akzeptanzstellen (Sender und Empfänger) gehen mit dem Anbieter ein Vertragsverhältnis
ein.
Zu den E-Mail-basierten Verfahren zählen z. B. Anypay, PayPal und moneybookers.
Mobiltelefon-basierte Verfahren
Mobiltelefon-basierte Verfahren nutzen das Mobiltelefon zur Übertragung von Buchungsinformationen. Das Mobiltelefon dient dabei gleichzeitig zur Authentifizierung. Vom Betreiber des Verfahrens wird ein Referenzkonto geführt, das in der Regel mit der Mobiltelefon-Nummer des Kunden verknüpft ist.
Derzeitige Anbieter von Mobiltelefon-basierten Verfahren sind unter anderem Vodafone m-pay, Handypay, allPay und Street Cash, die sich insbesondere in der
Form des Zahlungsvorgangs unterscheiden. Unterschiedliche Varianten, wie etwa SMS, Spracheingabe oder Übermittlung von Zahlencodes durch das Tonwahlverfahren, sind dabei im Einsatz.
Beispielsweise wird bei Auswahl des Zahlungsverfahrens Vodafone m-pay, Handypay oder allPay in einem Web-Shop eine Kurznachricht mit einem Bezahlcode an die angegebene Mobilfunknummer versendet. Der Code ist nur für eine bestimmte Zeit gültig und muss zum Abschließen des Bezahlvorgangs im Browser-Fenster angegeben werden. Anschließend wird der Betrag vom Mobilfunkkonto abgebucht bzw. dort reserviert. Eine Registrierung der Kunden ist nicht notwendig, da die Anbieter dieser Verfahren mit Mobiltelefongesellschaften zusammenarbeiten.
Inkasso- und Billingverfahren
Bei Inkasso- und Billingverfahren werden die Abrechnungsbeträge von einem Inkasso-Unternehmen eingezogen. Eine solche Inkassostelle kann z. B. ein Telekommunikationsunternehmen, aber auch ein spezialisierter Dienstleister sein. Neben dem Einzug der Forderung übernimmt die Inkassostelle bei einigen Verfahren
auch die Zusammenfassung einzelner Rechnungs-/Zahlungsbeträge bis zu einem bestimmten Termin oder bis zur Erreichung eines Mindestbetrags (Billing).
Nachnahme
Bei der Nachnahme handelt es sich um ein Zahlungsverfahren, bei dem der Zustelldienst als Inkassostelle auftritt. Die Sendung wird im Gegenzug nur mit Begleichung der Schuld an den Empfänger ausgehändigt.
Dialer-/0190-Verfahren
Bei Dialer-Verfahren (z. B. net900 oder MoreCon) wird der Kunde auf eine speziell tarifierte Telefonverbindung (z. B. 0190x/0900x) umgeleitet, wodurch er das
Entgelt für die Inanspruchnahme des Dienstes leistet. Hierfür ist entweder die Installation einer speziellen Software notwendig, die bei der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post registriert sein muss, oder der Kunde ruft eine angegebene Telefonnummer an. Die Beträge werden mit der Telefonrechnung eingezogen. Dabei tritt die Telefongesellschaft als Inkassostelle auf und leitet die Beträge an die Anbieter weiter. Diese wiederum verteilen die Beträge an die angebundenen Händler.
Beispiele für die Abrechnung durch Inkasso-Dienstleister
Durch Firstgate click&buy werden Nutzungsgebühren für Inhalte von Webseiten
erhoben. Der Endkunde registriert sich hierzu einmalig bei Firstgate click&buy
und wählt eine Zahlungsmethode für den Zahlungsausgleich. Die Installation einer
zusätzlichen Software ist nicht erforderlich. Webseiten-Anbieter müssen ihre
Inhalte so anpassen, dass ein Zugriff auf die Webseite erst nach erfolgter Erfassung
der Abrechnungsdaten durch Firstgate möglich ist. Ein weiteres verbreitetes
Verfahren, T-Pay, ist ein Produkt der Deutschen Telekom. Neben dem genannten
T Pay MicroMoney kann der Kunde zwischen weiteren Varianten wählen: einer
Zahlung im Dialer-Verfahren, per Lastschrift oder Kreditkarte oder einer Abrechnung
zu Lasten der Telefonrechnung.
Klassifizierung der Zahlung nach der Höhe des Betrages
Mikro- und Makropayment
Nach der Höhe des zu zahlenden Betrags werden häufig zwei Klassen unterschieden:
Mikro- und Makropayments. Wenn es auch keine allgemein festgeschriebene Definition
gibt, so können doch Beträge bis fünf Euro als Mikropayment
und Beträge ab 5 Euro als Makropayment bezeichnet werden.
Die richtige Strategie für Ihr ePayment
Bei der Wahl eines Zahlungsverfahrens ist insbesondere darauf zu achten, in welchem
Verhältnis die Kosten des Verfahrens zur Höhe des zu zahlenden Betrags
stehen. Auch die Bedeutung der Zahlungsgarantie wird vermutlich
mit steigender Betragshöhe zunehmen.
Die Suche nach dem optimalem Zahlverfahren
Im vorhergehenden Abschnitt wurde deutlich, mit welcher Vielzahl existierender
und zukünftig möglicher Zahlungsverfahren sich Online Shop Betreiber derzeit auseinander setzen müssen.
Jedes dieser Verfahren weist spezifische, situationsabhängige Voraussetzungen sowie Stärken
und Schwächen auf, die es zu berücksichtigen gilt. Ein universelles Zahlungsverfahren,
das für alle Anwendungsfälle gleichermaßen gut geeignet wäre, gibt es
nicht.
Noch auf absehbare Zeit wird es deshalb im Internet das gleiche Nebeneinander
verschiedener Zahlungsverfahren geben wie in der realen Welt: Auch dort kommen
beim Kauf einer Zeitung, beim Tanken und beim Begleichen der Telefonrechnung
üblicherweise verschiedene Zahlungsverfahren zum Einsatz. Offensichtlich
unterscheiden sich diese Transaktionen anhand bestimmter Kriterien, die jeweils
für oder gegen die Verwendung einzelner Zahlungsverfahren sprechen.
Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten verschiedener Zahlungsverfahren ist insbesondere der Netzeffekt
von Bedeutung. Dieser besagt, dass ein Zahlungsverfahren für die Beteiligten umso
nützlicher ist, je mehr Personen daran teilnehmen.
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